Kostenerstattung gesetzlicher Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen haben seit einiger Zeit so genannte Festkostenzuschüsse definiert, wobei diese bundesweit nicht ganz einheitlich sind und bei der Erstattung auch noch das Bonusheft der Patienten eine Rolle spielt.

Für die jeweilige Behandlung wird eine Regelversorgung von den Kassen festgelegt, wonach die Zuschüsse berechnet werden. Alle weiteren Kosten muss der Patient privat tragen.

Bei einer Implantation zahlt die gesetzliche Krankenkasse nur in klar definierten Ausnahmefällen (hier sollten Sie sich vorab informieren). Beim Zahnersatz werden die entsprechenden Festzuschüsse gezahlt.

In diesem Zusammenhang müssen Sie den Heil- und Kostenplan sowie Ihr Bonusheft bei der gesetzlichen Krankenkasse einreichen und die Behandlung vorab genehmigen lassen.